21.11.2016
Abzug eines Disagios
Steuerlich gilt im Bereich der sogenannten Überschusseinkünfte (also z.B. aus Vermietung und Verpachtung) der Grundsatz, dass Ausgaben für eine Nutzungsüberlassung von mehr als fünf Jahren gleichmäßig auf den Zeitraum zu verteilen sind, für welchen sie geleistet werden. Eine Ausnahme gilt jedoch ausdrücklich für ein Disagio.
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