Pauschalierung von Sachzuwendungen an Arbeitnehmer
Artikel vom 02.05.2007
Seit dem 01.01.2007 gibt es die Pauschalierungsmöglichkeit der Einkommensteuer für Sachzuwendungen des Arbeitgebers an Nichtarbeitnehmer und eigene Arbeitnehmer. Dabei kann die Einkommensteuer mit 30 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) der Bemessungsgrundlage erhoben werden.
Die Pauschalierung ist ausgeschlossen für Tatbestände, für die bereits andere gesetzliche Bewertungsmöglichkeiten bestehen. Die Pauschalierung ist somit ausgeschlossen für:
• private Nutzung eines Firmenwagens
• amtliche Sachbezugswerte oder Durchschnittswerte
• Rabattregelung
• Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer
• Kundenbindungsprogramme
• Pauschalierung in besonderen Fällen
• Sachzuwendungen bis zur Freigrenze von 44 Euro
Die Pauschalierungsmöglichkeit hat nach Auffassung der Sozialversicherungsträger keine Auswirkungen auf die Höhe des Arbeitsentgelts im Sinne der Sozialversicherung. Denn nach geltender Rechtslage sieht die am 01.01.2007 in Kraft getretene Sozialversicherungsentgeltverordnung für den Fall der Pauschalierung derartiger Sachzuwendungen keine Beitragsfreiheit vor. Somit wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Entgeltbegriff im Lohnsteuer- und im Sozialversicherungsrecht unterschiedlich ausgelegt.