Einheitlicher Beitragssatz zur Krankenversicherung
Artikel vom 08.11.2008
a) Beitragssatz ab 2009
Ab 1.Januar 2009 beträgt der einheitliche allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung 15,5 %. Der ermäßigte Beitragssatz wird auf 14,9 % festgeschrieben. Die Beitragssätze zur Krankenversicherung werden künftig nicht mehr individuell durch die Verwaltungsräte der Krankenkassen, sondern per Rechtsverordnung durch die Bundesregierung festgelegt.
b) Bedeutung für Arbeitgeber
Bei allen Krankenkassen beträgt der Beitragssatz ab Januar 15,5 %. Der festgesetzte allgemeine Beitragssatz von 15,5 % bezieht den für Versicherte bereits heute geltenden Sonderbeitrag von 0,9 % mit ein.
Der Arbeitgeber muss künftig die Hälfte der Beiträge des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsentgelt nach dem um 0,9 % verminderten allgemeinen Beitragssatz aufbringen. Den verbleibenden Beitrag entrichtet der Arbeitnehmer.
c) Beispiel
Monatliches Arbeitsentgelt: 2 000 EUR
Allgemeiner Beitragssatz: 15,5 %
Beitragsberechnung:
15,5 % - 0,9 % = 14,6 % : 2 = 7,3 %
Arbeitgeberanteil:
2 000 EUR x 7,3 % = 146,00 EUR
Arbeitnehmeranteil:
2 000 EUR x 8,2 % = 164,00 EUR
Gesamtbeitrag: 310,00 EUR