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Minijobs werden ab 01.07.2006 teuerer


Artikel vom 31.03.2006


Das vom Bundeskabinett beschlossene Haushaltsbegleitgesetz bringt unter anderem eine Verteuerung der Abgaben im Zusammenhang mit Minijobs.

Der Pauschalbeitragssatz von 25% soll auf 30% angehoben werden.

Dies bedeutet, dass bei einem 400 EUR Job der Arbeitgeber zukünftig 120,00 € anstatt wie aktuell 100,00 € an die Bundesknappschaft entrichten muss.

Die 30% setzen sich aus 15% Rentenversicherung, 13% Krankenversicherung und wie bislang 2% Lohnsteuer (Abgeltungsteuer) zusammen.

Positiv anzumerken ist dabei, dass die Möglichkeit der Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers von aktuell 12% auf 19,5% zukünftig deutlich interessanter wird, da der Aufstockungsbetrag lediglich noch von 15% auf 19,5% also 4,5% beträgt. Nicht betroffen sind die geringfügig Beschäftigten in Privathaushalten. Hier bleibt es bei einem Satz von 12%.

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