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Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten
eines betrieblichen Fahrzeugs


Artikel vom 02.03.2009

 

 


Mit Urteil vom 18.10.2007, VI R 59/06, hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass Zuzahlungen der Arbeitnehmer zu den Anschaffungskosten eines betrieblichen Fahrzeugs Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit darstellen. Bisher sah die Lohnsteuerrichtlinie lediglich eine Minderung des geldwerten Vorteils (Einnahmen) im Jahr der Zuzahlung vor.

 

Mit Schreiben vom 06.02.2009 teilt das Bundesfinanzministerium mit, dass das BFH-Urteil vom 18.10.2007 über diesen Einzelfall hinaus nicht angewendet wird.

 

Trotzdem reagiert die Finanzverwaltung und die Lohnsteuerrichtlinie wird geändert. Danach gilt in allen offenen Fällen:


Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten eines ihm auch zur privaten Nutzung überlassenen betrieblichen Kraftfahrzeugs können - entgegen der bisherigen Regelung - nicht nur im Zahlungsjahr, sondern auch in den darauf folgenden Kalenderjahren auf den geldwerten Vorteil angerechnet werden.

 

Dies führt dazu, dass eine Zuzahlung, die den geldwerten Vorteil des ersten Jahres übersteigt, nicht mehr verfällt.

 

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