Doch keine Rentenversicherungspflicht für GmbH – Geschäftsführer !?
Artikel vom 31.03.2006
Das BSG-Urteil vom 24.11.2005 hatte in den letzten Wochen mächtig für Aufregung gesorgt. Schließlich stand nicht nur die Rentenversicherungspflicht für die GmbH-Geschäftsführer sondern auch Existenz bedrohende Beitragsnachforderungen im Raum.
Aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund vormals BfA) und Äußerungen aus Regierungskreisen kann nun Entwarnung gegeben werden.
Die Entscheidung hält an den alten Eregelungen fest und stellt sich damit bewusst gegen die Entscheidung des 12. BSG-Senats.
Entscheidende Kriterien für die Rentenversicherung sind somit weiterhin,
• Wie viele sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigt die GmbH und
• Für wie viele Auftraggeber ist die Gesellschaft tätig.
Wesentliches Merkmal für einen nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten ist weiterhin, ob dieser bei der Ausübung seiner Tätigkeit als Geschäftsführer erheblichen Einfluss auf die Geschicke des Unternehmens hat.
Das Institut für Sozialversicherungsprüfung weist jedoch darauf hin, dass sich Rechtssicherheit in dieser Hinsicht nur durch ein Statusfeststellungsverfahren und einen rechtsmittelfähigen Bescheid des Sozialversicherungsträgers ergibt.