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Förderung der sog. Rürup-Rente


Artikel vom 11.12.2006


Rückwirkend ab dem 01.01.2006 erfolgt durch das Einkommensteuergesetz eine zusätzliche Förderung der Beiträge zu einer privaten kapitalgedeckten Altersversorgung (sog. Rürup-Versicherung). Erfolgt in diesem Jahr noch eine Beitragszahlung zu einer solchen Versicherung, so können die Aufwendungen mit bis zu 62 % der Beiträge zusätzlich als Sonderausgaben abziehbar sein.

Im Jahre 2007 sind 64 % der Beiträge zusätzlich als Sonderausgaben berücksichtigungsfähig.


Sollten aber bereits steuerliche Altersvorsorgeaufwendungen von 20.000 Euro (Einzelveranlagung) bzw. 40.000 Euro (Zusammenveranlagung) in 2006 geleistet worden sein, wirkt sich die Beitragszahlung zu einer sog. Rürup-Versicherung steuerlich nicht aus. Deswegen sollte vor Abschluss einer solchen Versicherung eine steuerliche Beratung eingeholt werden.

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