Elektronische Lohnsteuer-Bescheinigung
Artikel vom 11.12.2006
Arbeitgeber, die eine maschinelle Lohnabrechnung durchführen, müssen die Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2006 bis spätestens 28.02.2007 elektronisch übermitteln (§ 41b EStG).
Damit entfällt die Erteilung der Lohnsteuerbescheinigung auf der Rückseite der Lohnsteuerkarte bzw. sonstige feste Verbindungen zwischen Lohnsteuerkarte und Lohnsteuerbescheinigung. Die Lohnsteuerkarten, die nunmehr auf der Rückseite frei bleiben, dürfen nicht an die Arbeitnehmer zurückgegeben werden. Dies ist nur in den Fällen möglich, in denen das Dienstverhältnis während des Jahres endet oder auf der Karte bereits eine Lohnsteuerbescheinigung eines anderen Arbeitgebers angebracht ist.