Erste Praxiserfahrungen beim neuen Elterngeld
Artikel vom 11.01.2007
Das neue Elterngeld wird häufig erst ab dem dritten Lebensmonat des Kindes bezahlt, da die Familienkasse das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld anrechnet. Vom ersten Monat an erhalten nur die Eltern das Elterngeld ausbezahlt, soweit Sie weder vom Arbeitgeber noch von der Krankenkasse ein Mutterschaftsgeld beziehen.
Obwohl der Steuerklassenwechsel häufig ein höheres Elterngeld bewirken kann, darf die Wahl der Steuerklassen nicht unlogisch sein. Der Wechsel der Steuerklasse wird nach Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums vom 31.10.2006 nur anerkannt, wenn dieser nicht rechtsmissbräuchlich ist. Die Steuerklassenwahl V/III kann somit bei unlogischer Auswahl von Seiten der Familienkasse verworfen werden. Nicht rechtsmissbräuchlich ist offensichtlich die Wahl der Steuerklassenkombination IV/IV.