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Private Kfz-Nutzung trotz Nutzungsverbot


Artikel vom 28.02.2007


Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber einen Pkw zur Nutzung überlassen, so ist auch die private Nutzung durch den Arbeitnehmer zu beurteilen. Mit der bloßen Behauptung, der Arbeitnehmer nutze das Fahrzeug nicht privat, kann der Ansatz der sog. 1 %-Regelung nicht verhindert werden.

Der Beweis des ersten Anscheins spricht für eine private Mitbenutzung durch den Arbeitnehmer (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 07.11.2006, VI R 19/05).

Die Vermeidung der Nutzungswertbesteuerung kann durch folgende Möglichkeiten abgewendet werden:

- Führen eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuches oder

- Nutzungsverbot, das durch den Arbeitgeber nicht nur zum Schein ausgesprochen wird und auch überwacht wird.

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