Aufwendungen für die Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte
Artikel vom 02.05.2007
Das Niedersächsische Finanzgericht und das Finanzgericht des Saarlandes haben mit Beschlüssen vom 27. Februar 2007 und vom 22. März 2007 dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die begrenzte Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab 2007 verfassungsgemäß ist (Az. des Bundesverfassungsgerichts: 2 BvL 1/07 und 2 BvL 2/07).
Anträge auf Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen mit der Begründung „Werbungskosten liegen auch für die ersten 20 Kilometer vor“ werden durch die Finanzverwaltung abgelehnt. Ebenso lehnt die Finanzverwaltung weiterhin die Eintragung eines höheren Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte ab.
Es bleibt der Ausgang der Verfahren beim Bundesverfassungsgericht abzuwarten.