Klage zur Rentenbesteuerung anhängig
Artikel vom 02.05.2007
Erstmals ist nun die Frage der Besteuerung einer Standardrente Streitgegenstand bei einem Finanzgericht. Beim Finanzgericht München ist unter dem Az. 15 K 4529/06 eine Klage anhängig, die sich gegen die Rentenbesteuerung nach neuem Recht richtet. Nach dem neuen Recht (Alterseinkünftegesetz) sind im Jahre 2005 50 % der gesetzlichen Rente steuerpflichtig. Hiergegen wenden sich die Kläger, da der Besteuerungsanteil von 50 % als unrechtmäßig angesehen wird.
Wie bisher ist anzuraten gegen die Einkommensteuerbescheide Einspruch zu erheben und das Ruhen des Verfahrens nach § 363 Abs. 2 Satz 1 Abgabenordnung aus Zweckmäßigkeitsgründen zu beantragen.