Musterprozess gegen den Wegfall des Werbungskostenabzugs
für das innerhäusliche Arbeitszimmer
Artikel vom 04.07.2007
Insbesondere die Lehrer, die in ihrem häuslichen Arbeitszimmer den Unterricht vorbereiten und Korrekturarbeiten vornehmen müssen, wehren sich gegen die Neuregelung zum Arbeitzimmer. Da der Schulträger ihnen für diese Arbeiten keine Räumlichkeiten zur Verfügung stellt und keine Kosten erstattet, bedeutet der Verlust des Werbungskostenabzugs bei Lehrern einen Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip bei der Einkommensbesteuerung. Zu diesem Schluss kamen zumindest mehrere von Verbänden in Auftrag gegebene Gutachten. Ein erster Musterprozess gegen den Wegfall des Werbungskostenabzugs für das häusliche Arbeitszimmer läuft nun deswegen vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Az. 3 K 1132/07).
Lehrer oder andere Arbeitnehmer, die sich wegen ihres häuslichen Arbeitszimmers einen Freibetrag auf ihrer Lohnsteuerkarte 2007 eintragen lassen möchten, können gegen die Nichtanerkennung des Werbungskostenabzugs Einspruch einlegen. Einen Eintrag auf der Lohnsteuerkarte dürfte es wie bei der Pendlerpauschale jedoch nur bei einer anschließenden Klage vor einem Finanzgericht geben, wenn dort ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt wird.