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Steuerbürokratieabbaugesetz


Artikel vom 08.07.2008


 

Am 20. Juni 2008 wurde durch die Bundesregierung der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens vorgelegt.

Durch dieses Gesetz sollen künftig bürokratischer Lasten abgebaut sowie Verfahrenserleichterungen bei der Steuererhebung eingeführt werden.

Durch dieses Gesetz erfolgen u.a. folgende Änderungen:

  • elektronische Übermittlung der Jahresabschlüsse an das Finanzamt
  • elektronische Übermittelung der Steuererklärungen an das Finanzamt
  • Anhebung der Grenzwerte für Lohnsteuer-Anmeldungen
  • Anhebung der Grenzwerte für Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Zeitgleiche Durchführung von Lohnsteuer-Außenprüfung und Prüfung durch Rentenversicherungsträger
  • Änderung bei der Auszahlung des Körperschaftsteuer-Guthabens
  • Erleichterungen bei der Rechnungsstellung
  • Neuregelung bezüglich der Vorläufigkeitsvermerke (z.B. wegen den sog. einfachgesetzlichen Fragen)
Das Gesetzgebungsverfahren wird im Laufe des Jahres 2008 abgeschlossen werden. Über die weitere Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens werden wir zum Jahresende berichten.

 

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