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Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig?


Artikel vom 02.03.2009


Durch das Alterseinkünftegesetz wurde die Besteuerung der Alterseinkünfte zum 01.01.2005 neu geregelt worden. Seit 2005 beträgt bei gesetzlichen Renten der steuerpflichtige Teil mindestens 50 % (je nach Eintrittsjahr).


Mit Urteil vom 26.11.2008, X R 15/07, hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, dass der Gesetzgeber die Besteuerung der Alterseinkünfte auf das System der nachgelagerten Besteuerung umgestellt hat.

 

Nachdem noch eine Vielzahl von Verfahren zur Rentenbesteuerung ab 2005 anhängig ist, bleibt der Ausgang der weiteren Verfahren abzuwarten.

 

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