HomeGesetzgebung/RechtsprechungFachartikel

Wachstumsbeschleunigungsgesetz


Artikel vom 11.01.2010


a) Allgemeines


Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstums­beschleunigungsgesetz) setzt die neue Regierungskoalition die ersten Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag um.
Nachfolgend sind die wichtigsten Maßnahmen dargestellt:

 

b) Einführung der GWG-Regelung mit 410 €


Für die Anschaffungen und Herstellungen ab dem 1.1.2010 wird wieder die GWG-Regelung von bis zu 410 Euro eingeführt (§ 6 Abs. 2 EStG). Gleichzeitig bleiben die Regelungen zum Sammelposten erhalten.


Die beiden Regelungen (GWG bzw. Sammelposten) können für die Zugänge des selben Wirtschaftsjahres nicht nebeneinander angewendet werden (sog. Entweder-oder-Regelung).

Wird z.B. für 2010 die Sammelposten-Regelung angewendet, ist für die Zugänge des Wirtschaftsjahres 2010 die Anwendung der GWG-Regelung ausgeschlossen.

Für jedes Wirtschaftsjahr kann das Wahlrecht GWG oder Sammelposten neu ausgeübt werden.

 

 

c) Kinderfreibeträge


Der Kinderfreibetrag wird in einem ersten Schritt zum 1.1.2010 von derzeit 6024 Euro auf 7008 Euro erhöht.

 

Vergleich der Jahre 2009 und 2010.

 

Kinderfreibeträge für

2009

2010

Kinderfreibetrag

1.932 €

2.244 €

Betreuungs- Erziehungs- und Ausbildungsbedarf

1.080 €

1.260 €

Pro Kind Einzelveranlagung ein Elternteil

3.012 €

3.504 €

Pro Kind Zusammenveranlagung beide Eltern

6.024 €

7.008 €

 

d) Kindergeld


Das Kindergeld wird ab 1.1.2010 monatlich je Kind um 20 Euro erhöht.

Vergleich der Jahre 2009 und 2010.

 

Kindergeld für

2009

2010

1. Kind

164 €

184 €

2. Kind

164 €

184 €

3. Kind

170 €

190 €

4. Kind

195 €

215 €

Jedes weitere Kind

195 €

215 €

 

e) Gewerbesteuer


Die Hinzurechnungen bei den Miet- und Pachtzinsen werden ab dem Erhebungszeitraum 2010 reduziert.

 

 

2009

2010

 

 

 

Hinzurechnung Miet- und Pachtzinsen

13/20

10/20 (=> 1/2)

 

(65%)

(50%)

 

 

f) Umsatzsteuer


Ab dem 1.1.2010 wird für die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen der Umsatzsteuersatz von 19 % auf 7 % reduziert.
Diese Steuersatzminderung gilt ausschließlich für das Entgelt, das auf die Vermietung der Räumlichkeiten bzw. Flächen entfällt.


Nebenleistungen (z.B. Frühstück, Mittagessen, Abendessen, Strom usw.) sind nicht begünstigt und unterliegen weiterhin dem Steuersatz von 19 %.
Soweit Nebenleistungen im gesamten Entgelt enthalten sind, ist das Entgelt in begünstigte und nicht begünstigte Umsätze aufzugliedern.

 

g) Erbschaft- und Schenkungsteuer


Für die Erwerbe ab 1.1.2009 werden rückwirkend die Behalte- und Lohnsummenregelungen verändert.
Nachfolgende Tabellen geben einen Überblick.

 

Änderung der Lohnsummenregelung

 

 

Bisher

neu

Option 1

 

 

Lohnsummenfrist

7 Jahre

5 Jahre

Lohnsummenquote

650%

400%

 

 

 

Option 2

 

 

Lohnsummenfrist

10 Jahre

7 Jahre

Lohnsummenquote

1000 %

700 %

 

 

 

Beschäftigtenanzahl

10

20

 

Behaltensfrist beim Verschonungsabschlag

 

 

2009

2010

 

 

 

Behaltensfrist bei Option 1

7 Jahre

5 Jahre

Behaltensfrist bei Option 2

10 Jahre

7 Jahre

 

Home nach oben