Wachstumsbeschleunigungsgesetz
Artikel vom 11.01.2010
a) Allgemeines
Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) setzt die neue Regierungskoalition die ersten Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag um.
Nachfolgend sind die wichtigsten Maßnahmen dargestellt:
b) Einführung der GWG-Regelung mit 410 €
Für die Anschaffungen und Herstellungen ab dem 1.1.2010 wird wieder die GWG-Regelung von bis zu 410 Euro eingeführt (§ 6 Abs. 2 EStG). Gleichzeitig bleiben die Regelungen zum Sammelposten erhalten.
Die beiden Regelungen (GWG bzw. Sammelposten) können für die Zugänge des selben Wirtschaftsjahres nicht nebeneinander angewendet werden (sog. Entweder-oder-Regelung).
Wird z.B. für 2010 die Sammelposten-Regelung angewendet, ist für die Zugänge des Wirtschaftsjahres 2010 die Anwendung der GWG-Regelung ausgeschlossen.
Für jedes Wirtschaftsjahr kann das Wahlrecht GWG oder Sammelposten neu ausgeübt werden.
c) Kinderfreibeträge
Der Kinderfreibetrag wird in einem ersten Schritt zum 1.1.2010 von derzeit 6024 Euro auf 7008 Euro erhöht.
Vergleich der Jahre 2009 und 2010.
Kinderfreibeträge für |
2009 |
2010 |
Kinderfreibetrag |
1.932 € |
2.244 € |
Betreuungs- Erziehungs- und Ausbildungsbedarf |
1.080 € |
1.260 € |
Pro Kind Einzelveranlagung ein Elternteil |
3.012 € |
3.504 € |
Pro Kind Zusammenveranlagung beide Eltern |
6.024 € |
7.008 € |
d) Kindergeld
Das Kindergeld wird ab 1.1.2010 monatlich je Kind um 20 Euro erhöht.
Vergleich der Jahre 2009 und 2010.
Kindergeld für |
2009 |
2010 |
1. Kind |
164 € |
184 € |
2. Kind |
164 € |
184 € |
3. Kind |
170 € |
190 € |
4. Kind |
195 € |
215 € |
Jedes weitere Kind |
195 € |
215 € |
e) Gewerbesteuer
Die Hinzurechnungen bei den Miet- und Pachtzinsen werden ab dem Erhebungszeitraum 2010 reduziert.
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2009 |
2010 |
|
|
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Hinzurechnung Miet- und Pachtzinsen |
13/20 |
10/20 (=> 1/2) |
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(65%) |
(50%) |
f) Umsatzsteuer
Ab dem 1.1.2010 wird für die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen der Umsatzsteuersatz von 19 % auf 7 % reduziert.
Diese Steuersatzminderung gilt ausschließlich für das Entgelt, das auf die Vermietung der Räumlichkeiten bzw. Flächen entfällt.
Nebenleistungen (z.B. Frühstück, Mittagessen, Abendessen, Strom usw.) sind nicht begünstigt und unterliegen weiterhin dem Steuersatz von 19 %.
Soweit Nebenleistungen im gesamten Entgelt enthalten sind, ist das Entgelt in begünstigte und nicht begünstigte Umsätze aufzugliedern.
g) Erbschaft- und Schenkungsteuer
Für die Erwerbe ab 1.1.2009 werden rückwirkend die Behalte- und Lohnsummenregelungen verändert.
Nachfolgende Tabellen geben einen Überblick.
Änderung der Lohnsummenregelung
|
Bisher |
neu |
Option 1 |
|
|
Lohnsummenfrist |
7 Jahre |
5 Jahre |
Lohnsummenquote |
650% |
400% |
|
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Option 2 |
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Lohnsummenfrist |
10 Jahre |
7 Jahre |
Lohnsummenquote |
1000 % |
700 % |
|
|
|
Beschäftigtenanzahl |
10 |
20 |
Behaltensfrist beim Verschonungsabschlag
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2009 |
2010 |
|
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Behaltensfrist bei Option 1 |
7 Jahre |
5 Jahre |
Behaltensfrist bei Option 2 |
10 Jahre |
7 Jahre |