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Elterngeld kommt zum 01.01.2007

Artikel vom 30.06.2006


Ab dem 01.01.2007 soll es das neue Elterngeld geben. Bis zu 14 Monate lang werden Mütter oder Väter, die für die Kinderbetreuung im Beruf aussetzen, 67 %, aber maximal 1800 €, des Nettoeinkommens erhalten.

Das Elterngeld wird als Lohnersatzleistung bei der Berechnung der Steuer für das Einkommen des arbeitenden Elternteils angerechnet. Der Steuersatz sinkt also nicht auf den eines „Alleinverdieners“. Jedoch kommt das Elterngeld steuerlich nicht voll zu Tragen.


• Bei Eltern-Wechsel 14 Monate

Eltern, die die vollen 14 Monate Elterngeld beziehen wollen, müssen sich abwechseln (=Partnermonate). Betreut nur ein Elternteil das Kind, gibt es das Elterngeld nur 12 Monate lang. Ausnahme: Alleinerziehende erhalten das Elterngeld in jedem Fall 14 Monate lang.


• 300 € Sockelbetrag

Mütter oder Väter, die nicht berufstätig sind, erhalten auch Elterngeld. Für sie gibt es einen so genannten Sockelbetrag von 300 € monatlich. Dieser Betrag wird nicht auf Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II angerechnet. Den Sockelbetrag erhalten auch Familien für die Monate 13 und 14, die die beiden „Partnermonate“ nicht nutzen.


• Erziehungsgeld entfällt

Das Elterngeld soll das bisherige Erziehungsgeld ersetzen. Das Erziehungsgeld betrug maximal 300 € im Monat für zwei Jahre oder 450 € im Monat für ein Jahr, wurde aber nur bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe gezahlt. Auch die Zahlung des Elterngelds kann über zwei Jahre hinweg verteilt werden.

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