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Ist die Beschränkung des Sonderausgabenabzugs von Krankenversicherungsbeiträgen verfassungswidrig?


Artikel vom 31.01.2006


Mit dieser Frage muss sich nun das Bundesverfassungsgericht auseinandersetzen, denn der X. Senat des Bundesfinanzhofes hatte diese Frage im Rahmen eines anhängigen Revisionsverfahrens zu entscheiden.

Es stellt sich die Frage ob es zu einer Benachteiligung von Familien durch die bislang geltende Sonderausgabenabzugsmethode kommt.

Da die Sonderausgaben nur bis zu einem entsprechenden Höchstbetrag abgezogen werden können, wird der Mehraufwand für Krankenversicherungsbeiträge von Familien nicht ausreichend steuerlich berücksichtigt, da das geltende Steuerrecht weder eine entsprechende Entlastung der Eltern im Rahmen des Familienleistungsausgleichs noch beim Sonderausgabenabzug vorsieht.
Die betrifft vorrangig privatkrankenversicherte Kinder, da bei gesetzlich Krankenversicherten die Kinder grundsätzlich kostenlos mitversichert sind.

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