Gesetzentwurf zur Einführung des Elterngeldes zum 01.01.2007
Artikel vom 31.07.2006
Bis zu 14 Monate lang sollen Mütter oder Väter, die für die Kinderbetreuung im Beruf aussetzten oder auf höchstens 30 stunden wöchentlich verringern, 67%, aber maximal 1.800,00, des Nettoeinkommens erhalten. Das Elterngeld ist sozialversicherungs- und steuerfrei. Es unterliegt als Lohnersatzleistung jedoch dem Progressionsvorbehalt.
Die wichtigsten Eckdaten:
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Eltern, die die vollen 14 Monate Elterngeld beziehen wollen, müssen sich abwechseln. Betreut nur ein Elternteil das Kind, gibt es das Elterngeld nur 12 Monate lang. Es sei denn Sie sind Alleinerziehend, dann bekommen Sie das Elterngeld in jedem Fall 14 Monate lang gezahlt.
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Mütter oder Väter, die nicht berufstätig sind, erhalten auch Elterngeld. Für sie gibt es einen so genannten Sockelbetrag von 300,00 € monatlich. Dieser Betrag wird nicht auf Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II angerechnet. Den Sockelbetrag gibt es im übrigen auch für Familien für die Monte 13 und 14, wenn kein Elternwechsel durchgeführt wird.
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Das Elterngeld soll das bisherige Erziehungsgeld ersetzen. Das Erziehungsgeld betrug maximal 300,00 € im Monat für 2 Jahre oder 450,00 € im Monat für 1 Jahr, wurde aber zuletzt nur bis zu einer bestimmten (immer weiter nach unten angepassten) Einkommenshöhe gezahlt. Interessant: Auch die Zahlung des Elterngeldes kann über 2 Jahre hinweg verteilt werden.
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Die Elternzeit mit Kündigungsschutz bleibt 3 Jahre lang erhalten.