Nutzen Sie die Umsatzgrenzen für die Ist-Besteuerung
Artikel vom 31.07.2006
Zum 01. Juli 2006 wurden die Umsatzgrenzen für die Ist-Besteuerung in den alten Bundesländern von 125.000,00 € auf 250.000,00 € angehoben. In den neuen Bundesländern galt bislang bereits eine Umsatzgrenze von 500.000,00 € die nun bis zum 31.12.2009 verlängert wurde.
Ein Wechsel von der Soll- auf die Ist- Besteuerung kann einen interessanten Liquiditätsvorteil mit sich bringen, da die Umsatzsteuer nicht bereits im Zeitpunkt der Erbringung der Leistung, sondern erst bei Zahlung der Rechnung an das zuständige Finanzamt abgeführt werden muss.
Dieser Wechsel ist aber nur für volle Kalenderjahre möglich, somit erst zum 01. Januar 2007 (A 254 Absatz 1 Satz 4 USTR).
Selbstverständlich stehen wir Ihnen beratend zur Seite und stellen sicher, dass im Rahmen der Umstellung weder Umsätze doppelt erfasst werden noch unversteuert bleiben.
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