Praxistipps zum Thema Haushaltsnahe Dienstleistungen
Artikel vom 31.07.2006
• Achten Sie darauf, dass die Materialkosten getrennt von der Arbeitsleistung auf der Rechnung ausgewiesen werden, damit eine eindeutige Zuordnung der abziehbaren Aufwendungen vorgenommen werden kann. Ist der Materialanteil auffällig niedrig (Gefälligkeitsrechnungen),
kann die Finanzverwaltung den Aufteilungsmaßstab auch im Wege der Schätzung ändern.
• Von Umzugsspeditionen durchgeführte privat veranlasste Umzüge können nun doch als haushaltsnahe Dienstleistungen abgezogen werden. Die Aufwendungen können in allen
noch offenen Fällen berücksichtigt werden.
• Leistungen, bei denen die Lieferung einer Ware im Vordergrund steht, sind weiterhin
nicht begünstigt (z.B. Lieferung von Blumenerde, Entsorgung von Abfällen, Partyservice).
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