Sparer-Freibetrag ab 01.01.2007
Artikel vom 11.12.2006
Die Sparerfreibeträge wurden mit Wirkung ab 01.01.2007 reduziert.
Sie betragen nun bei
Alleinstehenden: 750 Euro (bisher 1.370 Euro)
Ehegatten: 1.500 Euro (bisher 2.740 Euro)
Der Werbungskosten-Pauschbetrag wurde nicht reduziert und beträgt 51 bzw. 102 Euro.
Wird kein neuer Freistellungsauftrag zum 01.01.2007 erteilt, so darf der bisherige Freistellungsauftrag durch die Bank nur in Höhe von 56,37 % des bisherigen Volumens berücksichtigt werden.
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