HomeSteuerberatungFachartikel

Amtlicher Vordruck bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung


Artikel vom 28.02.2006


a) Regelung ab 2005

Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG durch den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln, haben für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2004 beginnen, ihrer Steuererklärung eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beizufügen.

Liegen die Betriebseinnahmen für den Betrieb unter der Grenze von 17.500 Euro, wird es nicht beanstandet, wenn an Stelle des Vordrucks die Gewinnermittlung in der bisherigen Form erfolgt.

b) Erläuterung

Die Maßnahme soll dem Ziel dienen, die Einnahmenüberschussrechnung nach einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu standardisieren. Gleichzeitig wird der Steuerpflichtige verpflichtet, seine Einnahmenüberschussrechnung in dieser Form der Steuererklärung beizufügen.

Den Finanzbehörden soll ermöglicht werden, die einzelnen – mit Kennziffern versehenen – Positionen der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben durch computerunterstützte Verprobungen und Abgleiche zu überprüfen.

Home nach oben