HomeSteuerberatungFachartikel

Veräußerungsverluste beim Verkauf eines privaten Pkw


Artikel vom 28.02.2007


Werden Wirtschaftsgüter des Privatvermögens innerhalb gewisser Fristen veräußert, so sind die Gewinne steuerpflichtig. Dies gilt vor allem für Wertpapiergeschäfte. Wie stellt sich aber die Rechtslage bei Veräußerung eines Pkw dar?

Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind Verluste aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des täglichen Gebrauchs (Gebrauchsgegenstände) steuerlich regelmäßig nicht anzuerkennen. Als Begründung wird angeführt, dass bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des täglichen Gebrauchs in der Regel potentielle Wertsteigerungen ausgeschlossen sind. Dies soll insbesondere auch beim Verkauf sog. Jahreswagen durch Arbeitnehmer der Automobilindustrie gelten.

Über diese Rechtsfrage muss nun der Bundesfinanzhof entscheiden.
Aktenzeichen beim BFH: IX R 29/06.

Home
nach oben