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Steuervorteile der Ansparabschreibung durch Unternehmensteuerreform stark eingeschränkt.


Artikel vom 15.04.2007


Kleine und mittelständische Unternehmer dürfen derzeit für Investitionen, die innerhalb der nächsten beiden Jahre geplant werden, bereits heute 40 Prozent der voraussichtlichen Investitionskosten Gewinn mindernd verbuchen. Durch die Unternehmenssteuerreform im Jahr 2008 soll es hier zu erheblichen Einschränkungen kommen.

Ab 2008 wird die Ansparrücklage durch einen Investitionsabzugsbetrag ersetzt.

Was wird besser:

Künftig kann auch für gebrauchte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eine Rücklage gebildet werden.

Für die Sonderabschreibung ist die vorherige Inanspruchnahme des Investitionsbetrages nicht erforderlich.

Was wird schlechter:

Die Rücklage darf nur noch bilden, wer als Bilanzierer ein Betriebsvermögen von nicht mehr als 210.000,00 € hat und bei Einnahmen-/Überschussrechnung der Gewinn nicht mehr als 100.000,00 € beträgt.

Das angeschaffte Wirtschaftsgut muss im Jahr der Anschaffung und im folgenden Wirtschaftsjahr zu mehr als 90% betrieblich genutzt werden.

Wird die geplante Investition nicht realisiert, muss die 40%-ige Ansparabschreibung ab 2008 rückwirkend in dem Jahr Gewinn erhöhend aufgelöst werden, in dem sie der Unternehmer/in gebildet hat.

Auch Existenzgründern drohen Einschränkungen. Durften diese bisher sogar für Investitionen innerhalb der ersten fünf Jahre eine Ansparabschreibung in Anspruch nehmen, soll für sie ab 2008 ebenfalls nur ein Zweijahreszeitraum gelten. 

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