Die wichtigsten Änderungen durch die Unternehmensteuerreform bei der Gewerbesteuer
Artikel vom 01.11.2007
a) Wegfall der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe
Die Abziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe wird für Veranlagungszeiträume ab 2008 aufgehoben. Bisher war die Gewerbesteuer eine steuerlich abziehbare Betriebsausgabe und minderte sowohl ihre eigenen Bemessungsgrundlage als auch die Bemessungsgrundlage für Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer
b) Steuerermäßigung durch Gewerbesteuer
Bisher ermäßigte die Gewerbesteuer mit dem 1,8fachen des (anteiligen) Gewerbesteuermessbetrages die Einkommensteuer. Die Steuerermäßigung erhöht sich auf das 3,8fache des Gewerbesteuermessbetrages, jedoch höchstens die tatsächlich gezahlte Steuer.
c) Hinzurechnungen
Bei der Ermittlung des Gewerbeertrags werden ab 2008 dem Gewinn 25% der Summe der folgenden Positionen hinzugerechnet:
• Entgelte für alle Schulden
• Renten und dauernde Lasten
• Gewinnanteile des stillen Gesellschafters
• 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
• 75 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für unbewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
• 25 % der Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten (insbesondere Lizenzen)
Die Hinzurechnung wird nur vorgenommen, soweit die Summe den Betrag von 100.000 € übersteigt.
Bei der Vermietung beweglicher oder unbeweglicher Wirtschaftsgüter führt die Hinzurechnung beim Mieter nicht zu einer entsprechenden Kürzung beim Vermieter. Es kann somit zu einer Doppelbelastung kommen.
Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, müssen noch vor Beginn des Jahres 2008 die bestehenden Verträge, insbesondere bei Betriebsaufspaltungen oder Beziehungen zwischen verbundenen Unternehmen, einer steuerlichen Würdigung unterzogen werden.
d) Gewerbesteuermessbetrag
Ab 2008 beträgt der Messbetrag einheitlich 3,5% des Gewerbeertrages. Die Staffelung entfällt.
Der Freibetrag von 24.500 Euro für natürliche Personen und Personengesellschaften bleibt allerdings erhalten.
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