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Übersicht zur Unternehmensteuerreform 2008


Artikel vom 01.11.2007


Im Nachgang zum diesjährigen Mandantenseminar erhalten Sie nachfolgend eine Zusammenfassung der anstehenden Änderungen

a) Verkündung des Gesetzes

Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14.08.2007 ist im Bundesgesetzblatt 2007 Teil I Seite 1912 vom 17.08.2007 veröffentlicht (verkündet) worden und am Tag nach der Verkündung (am 18.08.2007) in Kraft getreten.

b) Die wichtigsten Entlastungen


• Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von derzeit 25 % auf nunmehr 15 %
• Absenkung der Gewerbesteuermesszahl auf einheitlich 3,5 %
• Anrechnung der Gewerbesteuer mit dem 3,8fachen des Gewerbesteuermessbetrags statt
   bisher dem 1,8fachen, begrenzt jedoch auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer
• Einführung einer Begünstigung nicht entnommener Gewinne für Personenunternehmen,
   mit einem Sondersteuersatz von 28,25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag)
• Ersatz der bisherigen Ansparabschreibung durch einen Investitionsabzugsbetrag
   und Sonderabschreibungen zur Förderung von kleinen und mittleren Betrieben
• ab 01.01.2009: Einführung einer Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % für
   Kapitaleinkünfte im Privatvermögen mit Veranlagungsoption

c) Die wichtigsten Gegenfinanzierungsmaßnahmen


• Gewerbesteuer ist nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar
• Einführung der sog. Zinsschranke
• Abschaffung der degressiven AfA
• Einschränkung der Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter bei den
   Gewinneinkünften (Grenze 150 €)
• Einführung eines Sammelpostens für Wirtschaftsgüter deren Anschaffungs- oder
   Herstellungskosten im Bereich von 150 € bis 1.000 € liegen
• Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens
• Einführung eines Teileinkünfteverfahrens bei Anteilen an Kapitalgesellschaften
   im Betriebsvermögen
• Abschaffung der Spekulationsfrist für Wertpapiere
• Neue Hinzurechnungsregeln bei der Gewerbesteuer durch Hinzurechnung aller
   Finanzierungsaufwendungen, außer den im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
   erzielten Skonti und wirtschaftlichen Vorteilen
• Anhebung der Beteiligungsgrenze auf 15 % für die Hinzurechnung von
   Schachteldividenden
• Neuregelung des Mantelkaufs
• Besteuerung von Funktionsverlagerungen ins Ausland

 

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