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Steuerberatungskosten, Wegfall des Sonderausgabenabzugs


Artikel vom 15.05.2008


Seit dem 01.01.2006 sind private Steuerberatungskosten nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig. Wie bisher sind Steuerberatungskosten – soweit sie durch Einkünfte veranlasst sind – als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar.

Bezüglich der Nichtabziehbarkeit der privaten Steuerberatungskosten als Sonderausgaben liegt zwischenzeitlich ein Verfahren beim Bundesfinanzhof. Um ein Massen­rechtsbehelfsverfahren zu vermeiden hat der Bundesfinanzminister mit Schreiben vom 14.4.2008 die Finanzämter angewiesen, dass die Festsetzungen der Einkommensteuer hinsichtlich der Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben vorläufig vorzunehmen sind.

Der Vorläufigkeitsvermerk ist sämtlichen Einkommensteuerfestsetzungen für Veranlagungs­zeiträume ab 2006 beizufügen.

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