Kfz-Nutzung für andere Einkunftsarten
Artikel vom 08.07.2008
Mit Urteil vom 26.4.2006 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zur Erzielung von Überschusseinkünften nicht durch die Bewertung der privaten Nutzung nach der 1 %-Regelung mit abgegolten ist. Sie ist vielmehr mit den auf sie entfallenden tatsächlichen Selbstkosten als Entnahme zu erfassen.
Aus Vertrauensschutzgründen sind die Rechtsprechungsgrundsätze erstmals für den Veranlagungszeitraum 2007 anzuwenden.
Quelle:
Finanzministerium Schleswig-Holstein vom 27.3.2008, VI 30 - S 2227 - 115/08
Bayer. Landesamt für Steuern vom 29.1.2008
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