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Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID)


Artikel vom 10.09.2008


Jede natürliche Person erhält in den nächsten Monaten eine Nummer, die ihn sein Leben lang begleitet. Die Steuer-ID wird ab Geburt vergeben, auch wenn in der Regel so früh noch keine Steuerschuld entsteht.

 

Bis zum 31.12.2008 werden alle Bürger ein persönliches Mitteilungsschreiben erhalten, in dem die Steuer-ID und die gespeicherten Eckdaten mitgeteilt werden. Die Steuer-ID wird elf Ziffern haben. Aus der Zahlenkombination können keine Rückschlüsse auf den Steuerpflichtigen gezogen werden.


Folgende Daten werden gespeichert: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, zuständige Finanzbehörden, Sterbetag. So kann eine korrekte Zuordnung erfolgen. Weitere Daten werden nicht gespeichert.
Die Steuer-ID ist für die Einkommensteuer vorgesehen. Sie unterliegt zudem einer strengen Zweckbindung: Sie ist aus Gründen des Datenschutzes auf den Bereich der Finanzverwaltung beschränkt. Eine anderweitige Verwendung der gespeicherten Daten ist in keiner Weise zulässig.
Bürger müssen die Steuer-ID künftig bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden angeben.


Die Daten werden spätestens 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Steuerpflichtige verstorben ist, gelöscht. Sind die Daten für die Arbeit der Finanzbehörden nicht mehr erforderlich, kann dies vorher geschehen.

 

Wird der Wohnsitz gewechselt, übermittelt die Meldebehörde die neue Adresse an das Bundeszentralamt für Steuern.

 

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