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Sonderabschreibungen für Baumaßnahmen an Gebäuden in Sanierungsgebieten


Artikel vom 31.03.2006


Im Bereich der Immobilien ist mit den denkmalgeschützten Objekten und den Baumaßnahmen an Sanierungs- oder städtebaulichen Entwicklungsgebieten eine verbliebene Steuersubventionierung auszumachen.

Es ist zwischen Vermietung und Nutzung zu eigenen Wohnzwecken zu unterscheiden:

Vermietung:

100% Abschreibung der Sanierungsaufwendungen über einen Zeitraum von 12 Jahren.
8 Jahre 9% und 4 Jahre 7%.

Selbstnutzung:

Die Sonderabschreibung ist auf 90% der Sanierungsaufwendungen begrenzt. Der Abschreibungssatz beträgt 10 Jahre je 9%. Diese Aufwendungen werden als Sonderausgaben berücksichtigt.

Hier nochmals die 3 wichtigsten Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Vergünstigungen:

• Bei der Baumaßnahme muss es sich um Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
   im Sinne von §177 Baugesetzbuch handeln.
• Sie müssen die Aufwendungen als Eigentümer/Bauherr wirtschaftlich selbst tragen.
• Vorlage der Bescheinigung der Gemeinde, dass Sie entsprechende Baumaßnahmen an einem
   Gebäude in einem Sanierungsgebiet durchgeführt haben.

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