Sonderabschreibungen für Baumaßnahmen an Gebäuden in Sanierungsgebieten
Artikel vom 31.03.2006
Im Bereich der Immobilien ist mit den denkmalgeschützten Objekten und den Baumaßnahmen an Sanierungs- oder städtebaulichen Entwicklungsgebieten eine verbliebene Steuersubventionierung auszumachen.
Es ist zwischen Vermietung und Nutzung zu eigenen Wohnzwecken zu unterscheiden:
Vermietung:
100% Abschreibung der Sanierungsaufwendungen über einen Zeitraum von 12 Jahren.
8 Jahre 9% und 4 Jahre 7%.
Selbstnutzung:
Die Sonderabschreibung ist auf 90% der Sanierungsaufwendungen begrenzt. Der Abschreibungssatz beträgt 10 Jahre je 9%. Diese Aufwendungen werden als Sonderausgaben berücksichtigt.
Hier nochmals die 3 wichtigsten Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Vergünstigungen:
• Bei der Baumaßnahme muss es sich um Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
im Sinne von §177 Baugesetzbuch handeln.
• Sie müssen die Aufwendungen als Eigentümer/Bauherr wirtschaftlich selbst tragen.
• Vorlage der Bescheinigung der Gemeinde, dass Sie entsprechende Baumaßnahmen an einem
Gebäude in einem Sanierungsgebiet durchgeführt haben.