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Doppelte Haushaltsführung bei Wegverlegungsfällen


Artikel vom 06.07.2009


Bezüglich der steuerlichen Berücksichtigung der doppelten Haushaltsführung hat sich eine Änderung der Rechtsprechung ergeben.
Eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn aus beruflicher Veranlassung eine Wohnung am Beschäftigungsort als zweiter Haushalt zum Hausstand des Steuerpflichtigen hinzutritt. Der Haushalt in der Wohnung am Beschäftigungsort ist dann beruflich veranlasst, wenn ihn der Steuerpflichtige nutzt, um seinen Arbeitsplatz von dort aus erreichen zu können.

 

Neu:


Eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung kann auch dann vorliegen, wenn

  • ein Steuerpflichtiger seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt
  • und er daraufhin in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet,
  • um von dort seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachgehen zu können.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 5. März 2009, VI R 23/07

 

 

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