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Entwurf des Jahressteuergesetzes 2010


Artikel vom 08.05.2010


a) Allgemeines


Nach Auffassung der Bundesregierung hat sich im Jahre 2009 in vielen Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf ergeben.
Nach Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2010 werden erhebliche Änderungen im Steuerrecht eintreten.


Das Gesetzgebungsverfahren hierzu wird voraussichtlich nach der Sommerpause beendet sein.

 

b) Wichtige Änderungen


Durch das Jahressteuergesetz sollen u.a. folgende Punkte geändert werden:

 

  • Verluste, § 10d EStG
  • Private Veräußerungsgeschäfte bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs
  • Abgeltungsteuer bei verdeckter Gewinnausschüttung
  • Abgeltungsteuer bei Stückzinsen
  • Vermeidung der Doppelförderung bei Handwerkerleistungen
  • Änderungen bei der Kapitalertragsteuer
  • Änderung bei der Riester-Rente
  • Anpassung bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen
  • Ausgleichszahlung bei Versorgungsausgleich
  • Änderungen bei der Umsatzsteuer bezüglich des Leistungsortes
  • Erweiterung Steuerschuldnerschaft § 13b UStG
  • Abschaffung des sog. Seeling-Modells
  • Verlagerung der elektronischer Buchführung
  • Grenzüberschreitende USt-Betrugsbekämpfung

Sobald das Gesetzgebungsverfahren beendet ist, werden wir Sie ausführlich über die endgültigen Änderungen informieren.

 

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