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KFZ-Steuernachlass für Rußparktikel-Filter


Artikel vom 28.02.2007


Der Bundestag wird am 01.03.2007 die steuerliche Förderung des Einbaus von Rußpartikelfiltern in Diesel-Pkw beschließen. Danach ist vorgesehen, dass die Halter von Diesel-Pkw, die bis Ende 2006 erstmals zugelassen worden sind, bis Ende 2009 einen Kfz-Steuernachlass von bis zu 330 Euro erhalten, wenn sie nachweisen, dass durch den Filtereinbau der Partikelausstoß um mindestens 30 Prozent reduziert wird und gleichzeitig eine Verbesserung um eine Euro-Abgasstufe beim Partikelausstoß erreicht wird.

Für besonders emissionsarme Diesel-Pkw, die bereits im vergangenen Jahr nachgerüstet wurden oder noch bis Ende März dieses Jahres nachgerüstet werden, erhalten die Halter frühestens zum 01. April die Steuerbefreiung.

Beim Wechsel des Halters soll der neue Eigentümer eine noch nicht abgelaufene Steuerbefreiung übernehmen können.


Für nicht nachgerüstete Pkw, die bis Ende 2006 erstmals zugelassen wurden, sowie für neue Pkw, die den voraussichtlichen Euro-5-Grenzwert für Partikelmasse von 0,005 Gramm pro Kilometer nicht einhalten, soll es einen Zuschlag von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum geben. Nicht betroffen von dieser so genannten Malus-Regelung sind dem Entwurf zufolge bereits im Verkehr befindliche und neu zugelassene Pkw, deren Schadstoffemissionen den Grenzwertanforderungen der Euro-4-Abgasnorm genügen und deren Partikelausstoß 0,005 Gramm pro Kilometer nicht überschreitet.

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