Musterbescheinigung für haushaltsnahe Dienstleistungen für Mieter und Wohnungseigentümer
Artikel vom 15.04.2007
Soweit Sie als Mieter oder Wohnungseigentümer für in ihrer Jahresabrechnung enthaltene haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerksleistungen eine Steueranrechnung nach § 35a EStG geltend machen möchten, müssen die begünstigten Ausgaben in der Jahressteuererklärung gesondert aufgeführt sein oder es ist eine Bescheinigung des Vermieters oder des Verwalters vorzulegen.
Die Oberfinanzdirektion Münster verweist in einer Kurzinformation auf eine bundeseinheitlich abgestimmte Musterbescheinigung nach § 35a EStG hin (Kurzinfo-Einkommensteuer Nr. 006/2007 v. 28.02.2007).
Diese Bescheinigung finden als pdf-Datei im Anhang zu diesem Artikel. Sie finden sie ebenfalls auf der Homepage der Oberfinanzdirektion Hannover unter www.ofd.niedersachsen.de.
Bitte beachten Sie, dass die Kosten für Müllgebühren nicht zu den begünstigten Aufwendungen nach § 35a EStG gehört.
![]()