Förderung der Anschaffung emissionsarmer LKW
Artikel vom 01.09.2007
a) Förderung von LKW
Seit dem 1. September 2007 wird der Kauf oder das Leasen von Nutzfahrzeugen gefördert, die ausschließlich für den Güterverkehr bestimmt sind und ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 12 Tonnen haben. Die LKW müssen
• in Deutschland erstmalig zugelassen werden und
• mindestens zwei Jahre hier zugelassen bleiben.
Um die Förderung zu erreichen, müssen die Fahrzeuge bei ihrer erstmaligen verkehrsrechtlichen Zulassung die noch nicht verbindlichen Abgasnormen EURO V oder EEV erfüllen.
b) Art der Förderung
Unternehmen können zwischen
• einem zinsgünstigen Kredit oder
• einem einmaligen Direktzuschuss
wählen. Anträge auf Förderung mittels Direktzuschuss können ab September direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden. Unternehmen, die an einem Förderkredit interessiert sind, können sich ab sofort an ein Kreditinstitut wenden.
c) Zeitpunkt der Antragstellung
Die Antragstellung muss in jedem Fall vor Abschluss eines Kauf- oder Leasingvertrages erfolgen.
Weitere Informationen können im Internetangebot des Bundesverkehrsministeriums abgerufen werden.
![]()