Familienleistungsgesetz
Artikel vom 18.12.2008
Durch das Familienleistungsgesetz treten zum 1.1.2009 folgende Änderungen ein:
a) Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag wird für jedes Kind erhöht. Insgesamt werden somit die Jahres-Freibeträge für jedes Kind auf 6.024 € angehoben.
b) Kindergeld
Das Kindergeld wird für erste und zweite Kinder um jeweils 10 Euro von 154 Euro auf 164 Euro, für dritte Kinder um 16 Euro von 154 Euro auf 170 Euro sowie für vierte und weitere Kinder um je 16 Euro von 179 Euro auf 195 Euro monatlich angehoben.
c) Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
Die steuerlichen Regelungen zu haushaltsnahen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen und haushaltsnahen Dienstleistungen einschließlich Pflegeleistungen, die bisher in mehreren gesonderten Tatbeständen erfasst waren, werden in einer Vorschrift zur Förderung privater Haushalte als Auftraggeber einer Dienstleistung bzw. als Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig Beschäftigter zusammengefasst.
Die Förderung wird deutlich ausgeweitet auf einheitlich 20 % der Aufwendungen von bis zu 20 000 €, höchstens 4 000 € pro Jahr.
Bei Beschäftigung von Mini-Jobbern im Haushalt beträgt die höchste steuerliche Förderung 20 % von 2.550 € = 510 €.
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