Vorschlag der EU-Kommission zu Bilanzerleichterungen
für kleine Unternehmen
Artikel vom 02.03.2009
Am 26.02.2009 hat die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag zur Vereinfachung des Europäischen Bilanzrechts vorgelegt. Danach sollen die EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten,
sog. Kleinstunternehmen vom Anwendungsbereich des EU-Bilanzrechts auszunehmen. In Deutschland könnte dies zu Vereinfachungen für besonders kleine GmbH und GmbH & Co. KG führen.
Wenn der Vorschlag vom Rat und Europäischem Parlament verabschiedet wird, hat Deutschland im Bereich der kleinen Kapitalgesellschaften die Möglichkeit, Erleichterungen bei der Bilanzierung zu gewähren. Die Bundesregierung will sich für eine möglichst zügige Beratung und Verabschiedung des Vorschlags der Kommission, gegen den es bislang in anderen Mitgliedstaaten aber leider noch Vorbehalte gibt, einsetzen.
Nach dem Vorschlag der Kommission sollen die Mitgliedsstaaten die Option erhalten, Kleinstunternehmen aus dem Anwendungsbereich der Vorschriften zur Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinien herauszunehmen. Die EU-Bilanzrichtlinien betreffen Kapitalgesellschaften (d.h. insbesondere GmbH, Aktiengesellschaften, GmbH & Co. KG ohne persönlich haftende Gesellschafter).
Als konkrete Schwellenwerte für Kleinstunternehmen schlägt die Kommission vor:
Unternehmen mit einer Bilanzsumme von unter 500.000 €, einem Jahresumsatz von weniger als
1 Million € und weniger als 10 Mitarbeitern (zwei dieser drei Kriterien müssen an zwei aufeinander folgenden Bilanzstichtagen unterschritten sein).
Deutschland hätte dann die Möglichkeit, kleine GmbH und GmbH & Co. KG unterhalb dieser Schwellenwerte von den auf EU-Recht basierenden Vorschriften der §§ 264 ff. HGB zur Bilanzierung und Publizität auszunehmen.
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