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Zuschüsse des Arbeitgebers zur Krankenversicherung


Artikel vom 06.07.2009


 

Durch die Beitragssatzsenkung in der gesetzlichen Krankenversicherung sinken auch die Höchstzuschüsse des Arbeitgebers zur Krankenversicherung.

 

Dies gilt für privat Krankenversicherte (PKV-Versicherte) sowie für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).


Die Zuschüsse sind regelmäßig auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen begrenzt. Zudem besteht noch eine generelle Höchstgrenze, die sich am Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung sowie an der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze in der GKV orientiert.
Nachdem die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung ab dem 1.7.2009 abgesenkt wurden, hat dies zwangsläufig Auswirkung auf die Zuschüsse zur Krankenversicherung des Arbeitnehmers. Dadurch ergeben sich ab 1.7.2009 Höchstzuschüsse zur Krankenversicherung von monatlich 257,25 € (bisher 268,28 €).

 

Bitte beachten Sie, dass die Zuschüsse zur Pflegeversicherung unverändert sind, da die Beitragssätze zur Pflegeversicherung nicht verändert wurden.

 

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