Bundesamt für Finanzen bietet die qualifizierte Bestätigung der Umsatzsteuer Identifikationsnummer online an
Artikel vom 08.02.2005
Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ist die qualifizierte Bestätigung der Umsatzsteuer – Identifikationsnummer die Voraussetzung für den in § 6a Abs. 4 UStG angesprochenen Vertrauensschutz.
Unter http://evatr.bff-online.de/eVatR können Sie sich eine ausländische Umsatzsteuer Identifikationsnummer online qualifiziert bestätigen lassen.
Bestätigt werden:
• Angaben zum Namen des ausländischen Geschäftspartners
• Die Rechtsform
• Ort
• Postleitzahl
• Straße und Hausnummer
Das Ergebnis steht ihnen unmittelbar zur Verfügung und kann durch eine schriftliche Bestätigung entsprechend ergänzt werden.
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