Sperr-Notruf unter einheitlicher Rufnummer 116 116
Artikel vom 29.07.2005
Nach einer Information vom 29.6.2005 des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung führt Deutschland ab dem 1. Juli eine neue einheitliche Notrufnummer 116 116 zum Sperren von Medien wie zum Beispiel Kredit- und EC-Karten, Handys, digitale Signaturen, Krankenkassenkarten, Mitarbeiter-Ausweise, Kundenkarten oder sensible Online-Berechtigungen des Internets ein.
Für den Verbraucher bedeutet dieses weltweit neue Sicherheitssystem einen deutlich besseren Schutz in Notfällen. Der Sperr-Notruf gilt für Kunden mit Karten und Medien, deren Herausgeber sich dem Sperr-Notruf angeschlossen haben. Kunden können den Herausgeber ihrer Medien fragen, ob diese sich dem Sperr-Notruf bereits angeschlossen haben oder anschließen werden.
Im Notfall ist die Sperrvermittlung täglich 24 Stunden über einen gebührenfreien Anruf unter der Rufnummer 116 116 erreichbar. Aus dem Ausland ist der Sperr-Notruf über +49 116 116 gebührenpflichtig erreichbar. Zur 100-prozentigen Erreichbarkeit kann in der Anfangsphase der Sperr-Notruf auch über die Berliner Rufnummer +49 30 4050 4050 erreicht werden.
Eingehende Anrufe werden in einem Call-Center entgegengenommen. In einem persönlichen Gespräch ermittelt ein Call-Center-Mitarbeiter zusammen mit dem Anrufer den jeweils zuständigen Herausgeber des zu sperrenden Mediums. Nach Abschluss des persönlichen Gesprächs wird der Anrufer nacheinander automatisiert mit den jeweils zuständigen Herausgebern verbunden, die dann die Sperrung durchführen.