Kleinbetragsrechnungen
Artikel vom 11.12.2006
Ab dem 1.1.2007 wird die Grenze von Kleinbetragsrechnungen von 100 Euro auf 150 Euro angehoben.
Eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 150 Euro nicht übersteigt, muss mindestens folgende Angaben enthalten:
1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
2. das Ausstellungsdatum,
3. die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der
sonstigen Leistung und
4. das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige
Leistung in einer Summe (Bruttowert)
5. sowie den anzuwendenden Steuersatz.
6. Im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder
sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.
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