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UK – Limited versus deutsche GmbH


Artikel vom 02.06.2004


Die UK-Ltd. stellt eine alternative Gesellschaftsform zur deutschen GmbH dar. Sie ist aufgrund der Rechtsprechung des EuGH eine weitere Möglichkeit in Deutschland tätig zu werden.

Die UK-Ltd. wird u.a. aufgrund ihrer geringen Gründungskosten, der fehlenden Einlagenverpflichtung und des fehlenden Beurkundungserfordernisses häufig als Alternative zur deutschen GmbH gewählt.

Wird eine UK-Ltd. in Deutschland durch ihre Zweigniederlassung oder Betriebsstätte tätig, entsteht in Deutschland ein Steuersubjekt, dass u.a. KSt- und Gewst-pflichtig ist. Die Betriebsstätte ist jedoch keine separate Gesellschaft und schüttet daher auch keine Dividenden an ihre Gesellschafter aus, diese kommen nur von der UK-Ltd.

Beachte: Praxis und Theorie sehen häufig anders aus. Der Verwaltungsaufwand mit einer UK-Ltd., die in Deutschland eine Betriebsstätte unterhält, kann durchaus beachtlich sein. Zu beachten sind insbesondere die Anwendbarkeit englischen Rechts und die tatsächlichen Kosten. Eine Hinzuziehung qualifizierter englischer Berater ist häufig anzuraten wenn nicht sogar dringend notwendig.

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