Kann ein einkommensteuerrechtlicher Verlustvortrag vererbt werden ?
Artikel vom 06.01.2005
Gemäß der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes ist die Vererbung eines Verlustvortrages möglich. Der XI. Senat des BFH hat nun aber massive Zweifel am Übergang der Verlustabzugsmöglichkeit auf den Erben aus systematischer und dogmatischer Sicht geäußert.
Nun soll der Große Senat des BFH klären, ob der Erbe einen von Erblasser nicht ausgenutzten Verlust bei seiner eigenen Einkommensteuerveranlagung geltend machen kann (Az. XI R 54/99).
Darüber hinaus soll die offene Frage geklärt werden, ob für den Fall der Vererblichkeit des Verlustvortrages der Abzug nur demjenigen zusteht, der die jeweilige Einkunftsquelle fortführt, die den Verlust ursprünglich verursacht hat oder ob unabhängig davon der Verlustvortrag des Erblassers genutzt werden kann.