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Anrechnung der fiktiven Quellensteuer aus Brasilien verlängert!


Artikel vom 31.03.2006


Nach dem Deutschland das DBA mit Brasilien vor rund einem Jahr gekündigt hat, musste man bislang davon ausgehen, dass die fiktive Quellensteueranrechnung somit letztmals für den Veranlagungszeitraum 2005 möglich sein sollte.

Nun hat das BMF jedoch klar gestellt, dass die fiktive Quellensteuer auf bis zum 31. Dezember 2006 gezahlte brasilianische Dividenden und Zinsen angerechnet werden kann. Somit bleibt der Steuerbonus von immerhin 20% ein weiteres Jahr erhalten.

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