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Fortbildungsreisen im Ausland


Artikel vom 28.02.2007


Fortbildungsreisen ins Ausland werden von Seiten der Finanzverwaltung sehr häufig kritisch betrachtet. Bildungsaufwendungen sind Werbungskosten oder Betriebsausgaben, sofern sie beruflich oder betrieblich veranlasst sind. Dies ist gegeben, wenn ein objektiver Zusammenhang mit der Tätigkeit besteht und die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs/Betriebs getätigt werden. Es muss ein konkreter Zusammenhang mit der Tätigkeit bestehen.

Der vollständige Abzug der Reisekosten setzt voraus, dass die Reise ausschließlich oder nahezu ausschließlich der beruflichen/betrieblichen Tätigkeit zuzuordnen ist. Dies ist dann gegeben, wenn der Reise ein unmittelbarer beruflicher/betrieblicher Anlass zu Grunde liegt und die Verfolgung privater Reiseinteressen nicht den Schwerpunkt der Reise bildet.


Vor diesem Hintergrund hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 11. Januar 2007 (Az. VI R 8/05) entschieden, dass Aufwendungen für Fachkongresse als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar sein können, wenn ein konkreter Zusammenhang mit der Berufstätigkeit besteht.

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