Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz
Artikel vom 06.07.2009
Innerhalb und außerhalb Europas gibt es einige Länder, die sich nicht an die OECD-Standards halten. Durch die Verweigerung der Zusammenarbeit fördern und begünstigen diese „Steueroasen“ geradezu die Steuerhinterziehung durch Bürger anderer Staaten. Auf diese Weise gehen nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern erhebliche Summen an Steuergeldern verloren.
Durch das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz soll der Druck auf diese Staaten zur Kooperation erhöht werden.
Das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz wird voraussichtlich am 10.7.2009 vom Bundesrat angenommen.
Durch dieses Gesetz werden u.a. eingeführt:
- Neue Nachweis- und Mitwirkungspflichten im EStG und KStG
- Abgeltungssteuer/Teileinkünfteverfahren nur bei Bankinformation
- Ausnahmen von der Mitwirkungs- und Nachweispflichten
- Neue Aufbewahrungsvorschriften bei den Überschusseinkünften
Ausdehnung der Außenprüfung auf Steuerbürger mit bestimmten Überschusseinkünften
