HomeVermögensbildung/-planungFachartikel

Nachzahlungszinsen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben?


Artikel vom 02.03.2009

 

Erstattungszinsen des Finanzamts zur Einkommensteuer stellen Einnahmen aus Kapital­vermögen dar und sind zu besteuern. Daher war die Frage zu klären, ob Nachzahlungszinsen auf die Einkommensteuer nicht Werbungskosten oder Betriebsausgaben darstellen müssen.

 

Mit Urteil vom 02.09.2008, VIII R 2/07, hat der BFH entschieden, dass Nachzahlungszinsen auf die Einkommensteuer grundsätzlich nach § 12 Nr. 3 Einkommensteuergesetz vom Werbungs- oder Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen sind.

 

Home nach oben