Nachzahlungszinsen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben?
Artikel vom 02.03.2009
Erstattungszinsen des Finanzamts zur Einkommensteuer stellen Einnahmen aus Kapitalvermögen dar und sind zu besteuern. Daher war die Frage zu klären, ob Nachzahlungszinsen auf die Einkommensteuer nicht Werbungskosten oder Betriebsausgaben darstellen müssen.
Mit Urteil vom 02.09.2008, VIII R 2/07, hat der BFH entschieden, dass Nachzahlungszinsen auf die Einkommensteuer grundsätzlich nach § 12 Nr. 3 Einkommensteuergesetz vom Werbungs- oder Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen sind.