Kindergeld | Merkblatt für Steuerpflichtige 2010 (BZASt)
Artikel vom 03.03.2010
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZASt) informiert auf seiner Homepage über die Voraussetzungen des Kindergeldbezuges. Das Kindergeld-Merkblatt 2010, das sich an Steuerpflichtige wendet, stellt in kompakter Form die Rechte und Pflichten rund um das Kindergeld zusammen.
Überzahlungen bei Wegfall des Kindergeldes müssen z.B. zurückgezahlt werden. Der Steuerpflichtige ist dabei grundsätzlich verpflichtet, Veränderungen in den Verhältnissen, die für das Kindergeld erheblich sind oder über die er im Zusammenhang mit dem Kindergeld Erklärungen abgegeben hat, unverzüglich der zuständigen Familienkasse mitzuteilen. Unterlässt der Steuerpflichtige die Meldungen, begeht er damit u. U. eine Ordnungswidrigkeit.