Einnahmen aus Kapitalvermögen und Freistellungsaufträge ab 2009
Artikel vom 10.09.2008
Zum 01.01.2009 tritt die neue Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge in Kraft.
Dabei stellt sich die Frage, ob die bisherigen Regelungen zur sog. Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug durch einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung auch über das Jahr 2008 hinaus gelten. Grundsätzlich gelten die bisher erteilten Freistellungsaufträge und NV-Bescheinigungen weiter und somit auch in 2009.
So bleibt es insbesondere beim Freistellungsverfahren wonach bis zur Höhe von 801 € bzw. 1.602 € (sog. Sparer-Pauschbetrag) ein Freistellungsauftrag gegenüber der Bank erteilt werden kann (§ 44a Abs. 1 Nr. 1 EStG).
Noch vor dem Jahreswechsel sollte geprüft werden, ob die Freistellungsaufträge noch zutreffen oder ob eine Änderung gegenüber der Bank erfolgen soll.